Juniorprofessuren

Bei Besetzung von Juniorprofessuren (W1) wird grundsätzlich ein Berufungsverfahren durchgeführt. Alle Informationen finden Sie dazu auf folgender Seite: Link einfügen zur Seite Berufungsverfahren

Zwischenevaluation einer Juniorprofessur

Nach geltendem Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA §§ 40 – 41) sowie der Grundordnung der OVGU werden Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen für die Dauer von drei Jahren als Beamte auf Zeit ernannt oder als Angestellte beschäftigt. Dieses Beamten- bzw. Angestelltenverhältnis kann um weitere drei Jahre verlängert werden, wenn er oder sie sich in seinem oder ihrem Amt bewährt hat. Andernfalls kann es bis zu einem Jahr verlängert werden.

Einzureichende Unterlagen

  • -Selbstbericht des Juniorprofessors oder der Juniorprofessorin:

Der Selbstbericht des Juniorprofessors oder der Juniorprofessorin besteht aus zwei Teilen; einer persönlichen Stellungnahme und einer Dokumentation.

Die persönliche Stellungnahme beschreibt die Aktivitäten in den vergangenen zweieinhalb Jahren der Juniorprofessur und umreißt die Vorhaben für das vierte bis sechste Jahr. Es ist vorgesehen, dass hierbei auf die drei Bereiche Forschung, Lehre und Gremienarbeit eingegangen wird. Im Gegensatz zu der eher faktischen Bestandsaufnahme der Dokumentation hat der Juniorprofessor oder die Juniorprofessorin in der Stellungnahme die Gelegenheit, seine/ihre Forschungsschwerpunkte darzustellen und zu gewichten. Dabei sollten vor allem der Stand der Arbeit an den wichtigsten langfristigen Forschungsvorhaben, Problemlösungen und Perspektiven deutlich gemacht werden. Darüber hinaus sollten Pläne und Konzepte für die weitere Ausgestaltung der Juniorprofessur entwickelt werden. Der Bericht soll selbstkritisch sein, also nicht nur Erfolge, sondern auch Probleme und Vorschläge zu ihrer Lösung mitteilen. Er sollte mindestens drei und höchstens zehn Seiten umfassen.

Die von dem Juniorprofessor oder von der Juniorprofessorin einzureichende Dokumentation sollte folgende Unterlagen umfassen:

  1. Lebenslauf (mit Stipendien, beruflichen Positionen, Preisen, Funktionen innerhalb und außerhalb der Universität)
  2. Bibliographie (Bücher, Zeitschriftenartikel, Beiträge in Sammelbänden, Rezensionen, Proceedings. Bislang unveröffentlichte Schriften müssen als solche gekennzeichnet sein.)
  3. Die bereits fertig gestellten Teile langfristiger wichtiger Forschungsvorhaben
  4. Sonderdrucke oder Kopien relevanter Veröffentlichungen
  5. Skizze des Forschungsvorhabens für das vierte bis sechste Jahr der Juniorprofessur (Thema, Positionierung in der Forschung, methodischer Ansatz, Perspektiven)
  6. Liste der Vorträge (unterschieden nach „eingeladen“ oder „beigesteuert“)
  7. Lehrevaluation [Aufstellung der Lehrveranstaltungen mit SWS Umfang und mittlerer Teilnehmerzahl, Zahl der betreuten Absolventen (Magister, Diplom, BA/MA usw.) und Doktoranden, Dokumentation der Lehrevaluation, sofern sie in dem jeweiligen Institut durchgeführt worden ist. Bei der Dokumentation zur Lehrevaluation kann es sich sowohl um Studierendenbeurteilungen als auch um Peer Reviews oder externe Lehrevaluationen handeln.]
  8. Beratende akademische Tätigkeiten (Sprechstunden pro Woche im Semester/in der semesterfreien Zeit, sonstige Betreuung von Studierenden)
  9. Auflistung der durch den Juniorprofessor oder die Juniorprofessorin eingeworbenen Drittmittelprojekte (Kurzbeschreibung, Mittelgeber, Volumen)
  10. Weiteres unterstützendes Material (z.B. Belege zu Tätigkeit als Gutachter/Gutachterin, Berater/Beraterin, Herausgeber/Herausgeberin, leitende Funktion in wissenschaftlichen Vereinigungen, Erfolge von Schülern und Schülerinnen)

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Letzte Änderung: 15.05.2025 - Ansprechpartner: Webmaster