Organisation des BEM in der Universitätsmedizin Magdeburg

Unser Weg sieht vor, dass nach Feststellung einer längeren Arbeitsunfähigkeit durch den Geschäftsbereich Personal eine Einladung zu einem BEM-Informationsgespräch an den Betroffenen gesendet wird. Für das Informationsgespräch kann der Mitarbeiter einen Ansprechpartner aus einem vorbenannten Personenkreis auswählen. In diesem Gespräch wird das BEM-Verfahren vorgestellt und gemeinsam entschieden, ob das BEM der richtige Weg ist oder ob dem Gespräch keine weiteren Maßnahmen folgen sollen. Hat der Beschäftigte die Entscheidung für das BEM getroffen, führt die BEM-Fallbegleiterin Heidi Gladow ein ausführliches Gespräch mit ihm, um mit ihm zusammen mögliche Wege für die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu entwickeln. Im Rahmen dieser Fallbegleitung können mit dem Einverständnis des Mitarbeiters weitere Personen einbezogen werden, die für den Erfolg der Wiedereingliederung einen wichtigen Beitrag leisten können z. B. Geschäftsbereich Personal, Personalärztlicher Dienst, Personalrat oder Vorgesetzter. Die vereinbarten Maßnahmen werden umgesetzt, dabei bleibt die Fallbegleiterin stets ein wichtiger Gesprächspartner für den betroffenen Arbeitnehmer. Nach erfolgreicher Realisierung der Maßnahmen steht einer beruflichen Rückkehr des Mitarbeiters nichts mehr im Wege.

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Das BEM-Verfahren beruht für den Betroffenen auf Freiwilligkeit und kann jederzeit durch ihn beendet werden.

Letzte Änderung: 27.03.2023 - Ansprechpartner: Webmaster