Bewerbung und Zulassung

Studienvoraussetzungen für den Studiengang Humanmedizin: Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt anerkannte Hochschulzugangsberechtigung. Ohne Hochschulzugangsberechtigung haben erfahrene Berufstätige aus medizinischen Berufen die Möglichkeit einer Sonderprüfung.

Der Studiengang Humanmedizin ist bundesweit in der Zulassung beschränkt. Die Studienaufnahme in Magdeburg erfolgt jährlich zum Wintersemester.

Für Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit und für folgende Gruppen:

  • Bildungsinländer (keine deutsche Staatsangehörigkeit, aber deutsches Abitur)
  • EU-Staatsangehörige
  • Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen
  • Nicht-EU-Staatsangehörige, die in Deutschland ein Erststudium abgeschlossen haben (Bewerbung für ein Zweitstudium)

werden die Studienplätze in Humanmedizin durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (Stiftung für Hochschulzulassung) vergeben. Die Bewerbungsunterlagen sind - unter Angabe der gewünschten Universität - direkt bei der Stiftung für Hochschulzulassung einzureichen (Stiftung für Hochschulzulassung, 44128 Dortmund). Die Bewerbungsfrist endet für Altabiturienten am 31.05. des Bewerbungsjahres (Ausschlussfrist) und für Neuabiturienten am 15.07. (Ausschlussfrist).

Von allen Studienbewerber:innen werden ausreichende Deutschkenntnisse, die zum Studium an einer Hochschule befähigen (sprachliche Studierfähigkeit), verlangt. Von Studienbewerber:innen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, sind diese Kenntnisse durch Vorlage eines der folgenden Prüfungszeugnisse nachzuweisen: - Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF), mindestens 19 Punkte - Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), Stufe 3 (eine DSH ohne Stufung oder eine PNDS wird als DSH 2 gewertet) - Bei Absolventen des Studienkollegs muss das Fach Deutsch mit mind. 1,5 oder einer Mindestpunktzahl von 13 Notenpunkten bestanden sein (falls eine Befreiung vom Deutschkurs des Studienkollegs vorliegen sollte, muss eine DSH-3 bzw. TestDaF mit mind. 19 Punkten nachgewiesen werden). Ein zertifizierter Nachweis nach Satz 2 ist nicht erforderlich, wenn Studienbewerber:innen, die ihre Qualifikation für ein Studium nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, über eine ausreichende Schulbildung in Deutschland (mindestens zehn Jahre) verfügen.

Im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens (AdH) und des Auswahlverfahrens für die zusätzliche  Eignungsquote (ZEQ, ehemalige Wartezeitquote)  ist ein  naturwissenschaftlicher Auswahltest (HAM-Nat) ein wesentliches Auswahlkriterium. Wenn Sie am Auswahltest 2024 teilnehmen wollen, müssen Sie sich dafür ab dem 15.12.2023 bis zum 31.01.2024 auf dem Testportal der Auswahltest-Zentrale Hamburg (https://www.auswahltestzentrale.de/) online anmelden.

Quotenregelung-ab2023

Letzte Änderung: 09.01.2024 - Ansprechpartner: Webmaster