FAQ Bewerbungs- & Zulassungsverfahren 2026/27

Von allen Bewerbenden werden ausreichende Deutschkenntnisse, die zum Studium an einer Hochschule befähigen, verlangt.
Bewerbende die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben müssen einen der folgende Sprachnachweise vorlegen:

  • TestDaF mit mind. 19 Punkten in allen Teilbereichen oder
  • DSH 3 (eine DSH ohne Stufung oder eine PNDS wird als DSH 2 gewertet)
  • Studienkollegabsolvierende: Das Fach Deutsch muss mit mind. der Note 1,5 oder mit einer    Mindestpunktzahl von 13 Notenpunkten bestanden sein.

Ein zertifizierter Nachweis (s. oben) ist nicht erforderlich, wenn Studienbewerber:innen, die ihre Qualifikation für ein Studium nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, über eine ausreichende Schulbildung in Deutschland (mindestens zehn Jahre) verfügen.

  • Allgemeine Hochschulreife (HZB) oder
  • vom Kultusministerium anerkannte Hochschulzungangsberechtigung oder
  • Feststellungsprüfung für erfahrene Berufstätige aus medizinischen Bereichen ohne HZB

Die Vergabe der Studienplätze in Humanmedizin erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) für Bewerbende mit deutscher Staatsangehörigkeit und für folgende Gruppen:

  • Bildungsinländer (keine deutsche Staatsangehörigkeit, aber deutsches Abitur)
  • EU-Staatsangehörige
  • Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen
  • Nicht-EU-Staatsangehörige, die in Deutschland ein Erststudium abgeschlossen haben (Bewerbung für ein Zweitstudium)

 Die Bewerbungsunterlagen sind unter Berücksichtigung der gegebenen Bewerbungsfristen (bis 31.05. für Altabituriententen und bis 15.07. für Neuabiturienten) direkt bei der Stiftung für Hochschulzulassung einzureichen.

 

Im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens (AdH) und des Auswahlverfahrens für die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ, ehemalige Wartezeitquote) ist ein naturwissenschaftlicher Auswahltest (HAM-Nat) ein wesentliches Auswahlkriterium.

Die Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) für den Studiengang Medizin werden nach Ranglisten vergeben. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach Artikel 10 (4) des Staatsvertrages in 3 Unterquoten nach dieser Reihenfolge:

1. In der AdH 1-Quote werden 15% der ADH-Studienplätze vergeben. Die Rangliste wird aufgrund der Punktsumme gebildet, die sich aus folgenden Kriterien zusammensetzt:

- Besondere Vorbildungen

- Note der Hochschulzugangsberechtigung

2. In der AdH 2-Quote werden 70% der ADH-Studienplätze vergeben. Die Rangliste wird aufgrund der Punktsumme gebildet, die sich aus folgenden Kriterien zusammensetzt:

- Note der Hochschulzugangsberechtigung

- Ergebnis des HAM-Nat

3. In der AdH 3-Quote werden 15% der ADH-Studienplätze vergeben. Die Rangliste wird aufgrund der Punktsumme gebildet, die sich aus folgenden Kriterien zusammensetzt:

- Note der Hochschulzugangsberechtigung

- Ergebnis des HAM-Nat

- Berufsausbildung

 

Eine separate Bewerbung für einzelne Unterquoten ist nicht notwendig.

Die Studienplätze für die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) für den Studiengang Medizin werden nach einer Rangliste vergeben.

Für das Wintersemester 2026/27 wird die Rangliste aufgrund der Punktsumme gebildet, die sich aus folgenden Kriterien zusammensetzt:

  • Ergebnis des HAM-Nat
  • Berufsausbildung
  • Berufserfahrung/Berufstätigkeit

 

Neben der Abiturnote und der Berufsausbildung ist der HAM-Nat (Hamburger Naturwissenschaftstest) ein wesentliches Auswahlkriterium an unserer Fakultät.

Seit 2020 nutzen wir am Standort Magdeburg den HAM-Nat (Hamburger Naturwissenschaftstest) neben der Abiturnote und der Berufsausbildung als wesentliches Auswahlkriterium für Bewerbungen im Studiengang Humanmedizin. Das HAM-Nat-Testergebnis muss schon bei der Studienplatz-Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung eingereicht werden.

Weitere Informationen zu Testinhalten, Terminen und Co erhalten Sie hier.

Mit der Landarztquote werden 8,8 Prozent der Medizinstudienplätze als Vorabquote an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder drohend unterversorgten Regionen oder Regionen mit sog. lokalem Versorgungsbedarf in Sachsen-Anhalt tätig zu sein.

mehr Informationen

Mit der Amtsarztquote werden Medizinstudienplätze im Rahmen der Vorabquote an Bewerber:innen vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre ärztlich im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Sachsen-Anhalt tätig zu sein.

mehr Informationen

Entscheidende Zulassungskriterien sind der Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung (Schulzeugnis oder Zeugnis der Feststellungsprüfung) und sehr gute Deutschkenntnisse.

Die Bewerbungsfrist ist der 15. Juli für das folgende Wintersemester.

Ausführliche Bewerbungsinformationen finden Sie auf den Internetseiten des Auslandsamtes:

http://www.med.uni-magdeburg.de/aaa.html  und
www.med.uni-magdeburg.de/aaaZulassung.html

Auf diesen Internetseiten finden Sie auch Informationen zur Bewerbung für Praktika (Hospitationen), Forschungsaufenthalte und die Facharztausbildung.

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Medizinische Fakultät
Akademisches Auslandsamt
Haus 2 - Leipziger Str. 44
39120 Magdeburg

Tel.: +49-(0)391-67-15143
Fax: +49-(0)391-67-290070
E-Mail: aaa@med.ovgu.de
Internet: http://www.med.uni-magdeburg.de/aaa.html
www.uni-assist.de


Es besteht die Möglichkeit, schon vor Studienbeginn ein Zimmer im Wohnheim zu reservieren:

Studentenwerk Magdeburg
Abteilung Wohnheime
Postfach 4053
39106 Magdeburg

Tel.: +49-(0)391-67-11550 
Fax: +49-(0)391-67-11570
E-Mail:  wohnen@studentenwerk-magdeburg.de
Internet:  www.studentenwerk-magdeburg.de

Für besonders befähigte Berufstätige ohne Abitur gibt es die Möglichkeit, an einer Feststellungsprüfung teilzunehmen. Zu dieser kann zugelassen werden, wer

  1. einen Realschulabschluss oder vergleichbaren Abschluss besitzt und
  2. eine Berufsausbildung in einem für das angestrebte Studium einschlägigen Fachgebiet mindestens mit der Note "gut" abgeschlossen und
  3. nach Abschluss der Berufsausbildung eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in diesem Fachgebiet ausgeübt hat, die nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Die Prüfungsfragen der Feststellungsprüfung orientieren sich am Zentralabitur des Landes Sachsen-Anhalt.

Ordnung über die Feststellungsprüfung

Die Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte bis zum 31. März jeden Jahres an folgende Adresse:

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg         
Medizinische Fakultät
Studiendekanat
Leipziger Str. 44
39120 Magdeburg

Tel.: +49-(0)391-67-15764
Fax: +49-(0)391-67-15393
E-Mail: studiendekanat@med.ovgu.de
Internet: www.med.uni-magdeburg.de

Letzte Änderung: 01.07.2026 - Ansprechpartner: Webmaster