Medizinstudierende an der Universitätsmedizin Magdeburg und Universitätsmedizin Halle erhalten aktuellen BAföG-Höchstsatz im Praktischen Jahr
Gemeinsame Initiative der Medizinischen Fakultäten in Sachsen-Anhalt für nachhaltige Verbesserungen im Praktischen Jahr
Die Universitätsmedizin Magdeburg und die Universitätsmedizin Halle heben die Aufwandsentschädigung für Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ) ab dem 1. April 2024 auf den BAföG-Höchstsatz an. Dieser liegt aktuell bei rund 934 Euro. Damit unterstützen die Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und die Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) das Anliegen der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) die aktuellen Bedingungen im PJ zu verbessern.
„Eine angemessene Aufwandsentschädigung im letzten Jahr des Medizinstudiums sowie eine praktikable Lösung für Lern- und Prüfungszeiten ist für mich eine Investition in unseren Nachwuchs und damit in eine exzellente medizinische Versorgung von morgen", sagt Prof. Dr. Heike Kielstein, Dekanin der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU).
Die Dekanin der Medizinischen Fakultät Magdeburg, Prof. Dr. Daniela Dieterich, betont: „Die Erhöhung der Vergütung im Praktischen Jahr ist ein erstes wichtiges Signal an unsere Studierenden und zeigt deutlich, dass wir sie und ihr Anliegen sehr ernst nehmen. Um allerdings wirklich nachhaltige Verbesserungen im PJ zu erreichen, setzen wir uns auch darüber hinaus mit dem Pilotprogramm „PJ Sachsen-Anhalt ist fair“ entschlossen für angemessene Lern- und Prüfungszeiten, eine Differenzierung von Krankheits- und Fehltagen sowie für bundeseinheitliche Ausbildungsstandards in diesem entscheidenden Studienabschnitt ein."
„Als Wissenschaftsminister und Aufsichtsratsvorsitzender der Universitätsklinika Halle (Saale) und Magdeburg begrüße ich die Entscheidung“, erklärt Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt. „Die angemessene Bezahlung von Medizinstudierenden während ihres Praktischen Jahres ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern eine strategische Investition in die Zukunft der medizinischen Versorgung in unserem Land. Die steigende, landesweit einheitliche Unterstützung ermöglicht es den angehenden Ärztinnen und Ärzten, sich auf ihre Ausbildung zu konzentrieren und legt somit den Grundstein für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung in den kommenden Jahren."
Die beiden Medizinischen Fakultäten wollen mit ihrem Pilotprojekt an den beiden Standorten in Halle und Magdeburg die aktuellen Bedingungen und Herausforderungen im PJ verbessern. Die bvmd kritisiert mit ihrer Initiative „Faires PJ“ die Ausbildungsbedingungen in dieser Phase des Studiums und hat dazu eine Petition mit vier zentralen Forderungen gestartet hat. Kernpunkte sind eine deutschlandweit einheitliche Aufwandsentschädigung, die Trennung von Krankheits- und Fehltagen, Verbesserung der Lehre und der Ausbildung, insbesondere durch Sicherstellung des klinischen Lehrpersonals sowie eine angemessene Vorbereitungszeit für das dritte Staatsexamen. Ziel ist es, an die Verantwortlichen im Reformprozess der Ärztlichen Approbationsordnung zu appellieren, die Punkte zu berücksichtigen, um die Ausbildungsbedingungen langfristig zu verbessern.
Hintergrund Praktisches Jahr im Medizinstudium
Das PJ ist der letzte Teil des Medizinstudiums vor dem dritten Staatsexamen und dient dazu erlerntes Wissen zu vertiefen. In diesem letzten Jahr des Medizinstudiums durchlaufen die Studierenden eine praktische Ausbildung von 48 Wochen, unterteilt in drei Abschnitte (Tertiale) à 16 Wochen, in unterschiedlichen Abteilungen eines Krankenhauses oder teilweise den ambulanten Bereichen. Jeweils ein Tertial wird in der Chirurgie und in der Inneren Medizin abgeleistet. Das dritte Tertial kann in der Allgemeinmedizin oder einem PJ-Wahlfach in einem der weiteren klinisch-praktischen Fachgebiete erfolgen.
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