Hörstörungen früh erkennen und behandeln

Das Neugeborenen-Hörscreening in Sachsen-Anhalt

von Jacqueline Heß

Früh erkannt und behandelt haben Neugeborene mit Hörstörungen die gleichen Chancen wie normal hörende Kinder. Das Neugeborenen-Hörscreening ist eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung, die seit 2009 gesetzlich verankert jedem Kind zusteht und in den ersten Lebenstagen durchgeführt wird.

Porträt_Dr.VorwerkVon einer permanenten Hörstörung sind circa ein bis zwei von 1.000 Neugeborenen betroffen. Das sind 30 bis 40 Kinder der etwa 17.000 neugeborenen Kinder pro Jahr in Sachsen-Anhalt. Das Spektrum reicht von einer einseitig geringgradigen Schwerhörigkeit bis hin zur kompletten Taubheit.

Privatdozent Dr. Ulrich Vorwerk, Vorsitzender des Fördervereins „Sachsen-Anhalt hört früher e.V.“ und leitender Oberarzt der HNO-Uniklinik Magdeburg, erklärt: „Babys kommen mit unfertigen Hörstrukturen zur Welt – diese entwickeln sich in den ersten zwei Jahren, wobei die ersten zehn Monate am wichtigsten sind. Aber: ohne akustische Reize keine Entwicklung. Die Vernetzung des Hör- und Sprachsystems wird zu diesem Zeitpunkt gebildet. Werden in dieser Zeit nicht genug Höreindrücke an das Gehirn weitergeleitet, so sind die Hirnstrukturen für den Rest des Lebens schwächer oder gar nicht entwickelt. Hörstörungen wirken sich auf viele Bereiche des Lebens aus, vor allem für die emotionale, intellektuelle und soziale Entwicklung der Kinder sind sie sehr schädlich. Unbehandelte Störungen sind vor allem verbunden mit Lese- und Rechtschreibschwächen im späteren Leben und haben Einfluss auf Schule, Beruf und Alltag.“

HörscreeningDas Neugeborenen-Hörscreening bedeutet, dass jedes Kind nach seiner Geburt, möglichst noch in der Geburtseinrichtung, eine Untersuchung des Hörvermögens erhält, um eine angeborene Hörstörung auszuschließen. Es stehen zwei Untersuchungsmethoden zur Verfügung. Zum einen die Transitorisch Evozierte Otoakustische Emissionen (TEOAE), bei der über eine kleine im Gehörgang platzierte Sonde ein Ton gesendet wird. Bei normalem Hörvermögen wird dieser Ton von den Sinneszellen des Innenohres beantwortet. Die Antwort wird wiederum über die Sonde vom Screening-Gerät registriert. Diese Untersuchungsmethode findet hauptsächlich beim Erstscreening seine Anwendung. Zum anderen wird die Automatisierte Hirnstammaudiometrie (AABR) angewendet, wobei hier dem Ohr wieder über eine Sonde ein Klickreiz angeboten wird. Über zuvor an den Kopf angeklebte Elektroden kann dann eine Antwort aus dem Bereich des Hirnstammes abgeleitet werden. Diese Methode bietet den Vorteil, auch Hörstörungen, die hinter dem Innenohr lokalisiert sind, zu erfassen und wird aus diesem Grund bei Risikokindern und zur Kontrolluntersuchung eingesetzt.

PD Dr. Vorwerk über die Ergebnisse: „Allein anhand einer Screening-Untersuchung sind keine genauen Aussagen zum Hörvermögen des Kindes möglich. Das Screening-Gerät zeigt zwei unterschiedliche Ergebnisse. Zum einen Pass für ein unauffälliges Testergebnis und hier kann eine Hörstörung weitestgehend ausgeschlossen werden und zum anderen Refer/Fail, welches für ein auffälliges Testergebnis spricht, jedoch ohne Aussage, dass eine Hörstörung vorliegt. Ursachen für ein auffälliges Testergebnis können u. a. eine Verschmutzung des Gehörganges mit Käseschmiere, Fruchtwasser im Mittelohr oder laute Hintergrundgeräusche bzw. Eigengeräusche durch Saugen und Unruhe des Kindes sein.“

Was kann man bei wiederholt auffälliger Screening-Untersuchung tun? „Ist der erste Befund kurz nach der Geburt wiederholt auffällig, sollte möglichst zeitnah eine Kontrolluntersuchung bei einem spezialisierten HNO-Arzt erfolgen. Oftmals reicht eine Reinigung des Gehörganges, um ein normales Hörergebnis zu erreichen. Zeigt sich diese Kontrolle wiederum kritisch, ist beizeiten eine pädaudiologische Diagnostik einzuleiten, um den optimalen Zeitpunkt bis zum 3. Monat nicht zu überschreiten, um das Ausmaß und die Art der Schwerhörigkeit zu ermitteln. Eine Schalleitungsschwerhörigkeit, meist durch permanent bestehende Mittelohrergüsse verursacht, sollte so zeitig wie möglich (ab dem 6. Monat) operativ therapiert werden. Bei einer Schallempfindungsschwerhörigkeit, deren Ursache in einer Störung des Innenohres besteht, wird eine Hörgeräteversorgung eingeleitet. Auch bei hochgradigen Schwerhörigkeiten, die früher zum Ausbleiben einer lautsprachlichen Entwicklung führten, ist eine Rehabilitation mit einem Cochlea-Implantat möglich“, so der leitende Oberarzt.

Der Förderverein „Sachsen-Anhalt hört früher e.V.“ kümmert sich seit der Gründung im August 2009 um ein qualitatives Hörscreening bei allen Neugeborenen hierzulande , wirkt mit bei der Betreuung von Kindern mit Hörstörungen und unterstützt das regionale Tracking (Nachverfolgung von Kontrolluntersuchungen). PD Dr. Vorwerk betont: „Wir wollen erreichen, dass Hörstörungen so frühzeitig wie möglich erkannt werden, um bis zum 6. Lebensmonat Therapien einzuleiten. Weiterhin ist es wichtig, dass wir eine höhere Akzeptanz des Neugeborenen-Hörscreenings bekommen und Eltern, aber auch Ärzte und Hebammen ein Bewusstsein dafür entwickeln, wie wichtig die Früherkennung von Hörstörungen für die Zukunft eines Kindes ist.“ Finanziell unterstützt wird die Schulungsarbeit des Vereins durch die Kroschke-Stiftung für Kinder aus Braunschweig.

Weitere Infos über den Förderverein

Sachsen-Anhalt hört früher e.V.
c/o Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 44, Haus 39
39120 Magdeburg
www.sachsen-anhalt-hoert-frueher.de

 

Letzte Änderung: 01.03.2018 - Ansprechpartner: Webmaster