Nach der WELTWEIT Mobilität
Spätestens zwei Wochen nach der Beendigung des Aufenthaltes an der Partneruniversität müssen Sie beim Auslandsamt folgende Unterlagen abgeben:
- Erfahrungsbericht in digitaler Form (kann der Redaktion vom Uniklinikum aktuell zur Veröffentlichung gegeben werden und wird im Internet ohne Angaben von persönlichen Daten eingestellt)
Eine Vorlage finden Sie unter Erfahrungsberichte. - Bei Studienaufenthalten:
- Nachweis der besuchten Lehrveranstaltungen
- Nachweis der besuchten Lehrveranstaltungen
- Bei praktischen Aufenthalten PJ):
- Kopie der PJ-Bescheinigung und der Äquivalenzbescheinigung
- Kopie der PJ-Bescheinigung und der Äquivalenzbescheinigung
- Bei PROMOS- / Erasmus-Praktika Sachsen-Anhalt Förderung:
- angeforderte Nachweise einreichen
- angeforderte Nachweise einreichen
- Bei selbstfinanzierten Aufenthalten:
- Nachweis über Dauer des Studienaufenthaltes im Ausland ("Attendance Certificate")
- Nachweis über Dauer des Studienaufenthaltes im Ausland ("Attendance Certificate")