Fakultätsvorstand
Mitglieder des Fakultätsvorstandes
nach § 3 Abs. 1 HMG LSA in der laufenden Amtsperiode (01.10.2024 - 30.09.2028):
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Frau Prof. Dr. rer. nat. Daniela C. Dieterich Dekanin und Vorstandsvorsitzende Tel.: 0391-67-15750 oder -15875 Fax: 0391-67-15749 daniela.dieterich@med.ovgu.de |
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Herr Prof. Dr. med. M. Pech Prodekan für Struktur Tel.: 0391-67-13030 Fax: 0391-67-13029 maciej.pech@med.ovgu.de |
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Herr Prof. Dr. med. F. Junne |
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Herr Prof. Dr. med. Ch. Lohmann |
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Herr Prof. Dr. med. H.-J. Heinze |
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Herr Marco Bohn |
Der Fakultätsvorstand ist gem. § 1 Abs. 3 Hochschulmedizingesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HMG LSA) ein Organ der Fakultät und leitet die Fakultät. Der Fakultätsvorstand ist gem. § 3 Abs. 4 HMG LSA für alle Angelegenheiten der Fakultät zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt:
- Aufsicht über die der Forschung und Lehre dienenden Einrichtungen, die der Fakultät zugeordnet sind
- Entscheidung über den Einsatz der Angehörigen des wissenschaftlichen Dienstes und der sonstigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Fakultät
- Verantwortung für die wirtschaftliche Verwendung der der Fakultät für Forschung und Lehre zugewiesenen Mittel
- Regelmäßige Unterrichtung des Fakultätsrates über alle wichtigen Angelegenheiten.
Darüber hinaus hat der Fakultätsvorstand insbesondere folgende Aufgaben:
- Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen der Fakultät
- Vorbereitung von Zielvereinbarungen
- Abstimmungen mit dem Klinikumsvorstand
- Aufstellung von Grundsätzen für die Verteilung und Verwendung der Zuschüsse für Forschung und Lehre
- Zuweisung und Verteilung der Zuschüsse
- Vorlage der Berufungsvorschläge an den Fakultätsrat
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Funktionsbeschreibung von Professorenstellen für den Fakultätsrat
- Aufstellung des Haushaltsvoranschlages, des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses und des Erläuterungsberichtes.