hochschulstart oder uni-assist?
Generell gilt, dass sich Staatsangehörige eines Nicht-EU Landes über das Portal "uni-assist" bewerben.
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen Nicht-EU Ausländer deutschen Bewerber*innen zulassungsrechtlich gleichgestellt sind und sich über die Stiftung für Hochschulzulassung (auch bekannt als "hochschulstart.de") bewerben müssen.
Die folgende Tabelle klärt Sie darüber auf, über welches Portal Sie sich bewerben müssen:
uni-assist | hochschulstart | |
Nicht-EU Ausländer |
x | |
Nicht-EU Ausländer |
x | |
Nicht-EU Ausländer |
x | |
Nicht-EU Ausländer, die Familienangehörige von deutschen oder EU- / EWR-Staatsbürger:innen sind (z. B. Kinder oder Ehegatten) |
x | |
Deutsche Staatsangehörige mit deutschem Abitur |
x | |
Deutsche Staatsangehörige mit europäischem Abitur *ggf. Deutschnachweis nötig |
x | |
Deutsche Staatsangehörige mit außereuropäischem Abitur *ggf. Deutschnachweis nötig |
x | |
EU- / EWR-Staatsbürger:innen mit europäischem / außereuropäischem Abitur *Deutschnachweis nötig |
x |
Ausführlichere Informationen zur zulassungsrechtlichen Gleichstellung mit deutschen Studienbewerber:innen finden Sie in der Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt.
Studienbewerber*innen, die in die Kategorie "hochschulstart" fallen, erhalten alle Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren von Frau Hlavačova (sara.hlavacova@med.ovgu.de).