Statusgruppenzuordnung

Die Statusgruppenzuordnung bezeichnet die offizielle Zuordnung einer beschäftigten Person zur

Durch die Zuordnung erhält die Person teilweise Mitwirkungs‑ und Teilhaberechte in den Selbstverwaltungsorganen der Universität – etwa das aktive und passive Mitbestimmen in Gremien –, ohne dabei eine dienstrechtliche Gleichstellung mit regulären Professor*innen zu erlangen. Der Wechsel erfolgt nach Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen und Durchführung des dazugehörigen Verfahrensablaufs.

Mitgliedergruppe 1

Die Kriterien für die Zuordnung sind u. a.:

 

Mitgliedergruppe 2

Die Kriterien für die Zuordnung sind u. a.:

Letzte Änderung: 15.07.2026 - Ansprechpartner: Webmaster