Informationen zu "außerplanmäßigen Professuren"

Ansprechpartner

Frau Christin Schönfelder

Medizinische Fakultät der
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Dekanat
Leipziger Str. 44
39120 Magdeburg
 
Tel.: 0391-67-15752
Fax: 0391-67-15310

 

Gesetzliche Grundlage

Eine "außerplanmäßige Professur" wird auf der Grundlage von § 48 Abs. 3 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) verliehen:

§ 48 Abs. 3 Privatdozenten, Privatdozentinnen, außerplanmäßige Professoren und außerplanmäßige Professorinnen

(3) 

An einer Universität oder an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle entscheidet der Senat auf Antrag einer Fakultät darüber, einem Privatdozenten oder einer Privatdozentin oder einer Persönlichkeit, die in der künstlerischen Lehre tätig ist, nach in der Regel vierjähriger Bewährung in Lehre, Forschung, Entwicklung und künstlerischer Tätigkeit die Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" oder "außerplanmäßige Professorin" zu verleihen. Die Verleihung erfolgt durch die Leitung der Hochschule. Die Verleihung kann widerrufen werden, wenn aus Gründen, die diese Person zu vertreten hat, zwei Jahre keine Lehre und Forschungstätigkeit ausgeübt wurde, es sei denn, sie hat das 62. Lebensjahr vollendet. Das Verfahren zur Verleihung und deren Widerruf regelt der Senat durch eine Satzung.

 

Verfahren zur Verleihung einer "außerplanmäßigen Professur"

An der Medizinischen Fakultät Magdeburg wird das Verfahren zur Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßige Professorin" bzw. "außerplanmäßiger Professor" auf der Grundlage von entsprechenden Ausführungsbestimmungen, die der Fakultätsrat beschlossen hat, durchgeführt.

 

Downloads

 

Letzte Änderung: 22.07.2020 - Ansprechpartner: Webmaster