Informationen zu Berufungsverfahren
Vorwort
Die Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg strebt bei der Berufung von neuen Professor*innen an, motivierte, engagierte und fachlich ausgewiesene Professor*innen zu gewinnen. Den Berufungsverfahren wird höchste Priorität geschenkt, da diese als Instrument der Profilbildung verstanden werden.
Mit einer Berufung werden langfristige Entscheidungen über die Forschungsausrichtung der Medizinischen Fakultät der OVGU der nächsten Jahre, die klinische Versorgung der Patienten*innen, aber auch die Verteilung der Ressourcen getroffen. Daher werden höchste Maßstäbe bei der Durchführung der Berufungsverfahren angelegt, vor allem aber, um die Aspekte Transparenz, Dauer, Informationsweitergabe sowie Qualität bestmöglich zu erfüllen. Berufungsverfahren werden nach dem Prinzip der Bestenauslese durchgeführt und sollen die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Fakultät erhöhen.
Die Verfahrensdurchführung regeln folgende Gesetze, Ordnungen und Leitfäden:
HSG LSA
HMG LSA
Berufungsordnung der OVGU