Statement zur Aufrechterhaltung der akutmedizinischen Versorgung

25.02.2022 -  

In der aktuellen und noch immer dynamischen Pandemie mit ihren weiterhin sehr hohen Fallzahlen macht sich der Pflegenotstand auch im Uniklinikum stark bemerkbar. Am Uniklinikum gibt es hohe Ausfallzahlen, pro Woche sind etwa 140 Beschäftige durch Covid-19 betroffen. Hinzu kommen Mitarbeiter:innen, die sich um Familienmitglieder kümmern müssen. Die anstehende Impflicht wird die Situation noch verschärfen. Hier brauchen wir dringend rechtliche Klarheit und eine Lösung, mit der der Pflegenotstand verringert wird.

Obwohl die Zahlen immer noch hoch sind, haben andere Kliniken der Stadt ihre Covid-19 Stationen aus dem IVENA-Register abgemeldet.

Aufgrund dieser Tatsachen war es notwendig, vorsorglich einen Notfallplan auszuarbeiten, falls durch eine zu hohe Anzahl an positiven Mitarbeiter:innen eines Bereiches Leib und Leben von Patient:innen akut in Gefahr sind und keine alternativen Möglichkeiten bestehen, diese abzuwenden. Deshalb hat das Klinikum Bedingungen zum Einsatz von asymptomatischen SARS-CoV-2-positiv getesteten Mitarbeiter:innen festgelegt. In solchen Fällen muss eine Güterabwägung getroffen werden. Das Uniklinikum hat sich dafür entschieden, dem Leben der Patient:innen Vorrang einzuräumen.

Dieser Notfallplan findet nur in absoluten Ausnahmefällen Anwendung. Es geht hier also nicht um eine Maßgabe für den Regelbetrieb, sondern um ein letztes verfügbares Mittel und um Einzelfallentscheidungen. Diese werden nur getroffen, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen. Zudem erfolgt eine Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Nach unseren Informationen haben auch andere Kliniken in Magdeburg ähnliche Notfallpläne. 

Ein Beispiel: Wer trägt die Verantwortung, wenn ein Patient auf einer Station nicht adäquat behandelt wird und verstirbt, weil alle Spezialisten einer Fachabteilung SARS-CoV-2 positiv getestet sind und somit nicht zur Verfügung stehen, beispielsweise wenn eine Neonatologie ärztlich für eine Schicht nicht besetzt werden kann oder ein Herzkatheter-Labor akut nicht betrieben werden kann.

Genau für solche extremen Situationen ist die interne Anweisung gedacht. Aktuell gehen wir nicht davon aus, dass Pflegekräfte in diesem Rahmen eingesetzt werden müssen. Falls doch, würden diese die notwendigen Eingriffe nur zur Gefahrenabwehr und nur unter maximalen Hygienemaßnahmen durchführen.

Für den Fall, dass Mitarbeiter:innen die Notfallregelung nicht umsetzen wollen oder können, ergeben sich für sie daraus selbstverständlich keine Konsequenzen. Vielmehr sind es die Kolleg:innen des Universitätsklinikums, denen es am Herzen liegt, dass keine Versorgungsengpässe bei akuten Notfällen entstehen.

Letzte Änderung: 09.01.2023 - Ansprechpartner: Webmaster