Von allen Bewerbenden werden ausreichende Deutschkenntnisse, die zum Studium an einer Hochschule befähigen, verlangt.
Bewerbende die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben müssen einen der folgende Sprachnachweise vorlegen:
- TestDaF mit mind. 19 Punkten in allen Teilbereichen oder
- DSH 3 (eine DSH ohne Stufung oder eine PNDS wird als DSH 2 gewertet)
- Studienkollegabsolvierende: Das Fach Deutsch muss mit mind. der Note 1,5 oder mit einer Mindestpunktzahl von 13 Notenpunkten bestanden sein.
Ein zertifizierter Nachweis (s. oben) ist nicht erforderlich, wenn Studienbewerber:innen, die ihre Qualifikation für ein Studium nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, über eine ausreichende Schulbildung in Deutschland (mindestens zehn Jahre) verfügen.