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Maßnahmen & Fallbeispiele

Um die Arbeitsfähigkeit eines Beschäftigten wiederherzustellen, sie zu erhalten und den Arbeitsplatz zu sichern, gibt es verschiedene Hilfsangebote, die hier vorgestellt werden.
Die Fallbegleitung und das Fürsorgeteam begleiten und unterstützen die Beschäftigten individuell. Es wird gemeinsam überprüft, welche Maßnahmen für den Einzelnen sinnvoll sind.

  • Medizinische Rehabilitation
  • Stufenweise Wiedereingliederung
  • Berufliche Rehabilitation
  • Arbeitsplatzerprobungen
  • Arbeitsplatzbegehungen
  • Technische oder ergonomische Anpassung des Arbeitsplatzes
  • Veränderung der Arbeitsorganisation
  • Anpassung der Arbeitsaufgaben
  • Veränderung der Arbeitszeit
  • Qualifizierung
  • Umsetzung auf einen leistungs-/ leidensgerechten Arbeitsplatz
  • Gesundheitsangebote des BGM

Frau Muster ist Gesundheits – und Krankenpflegerin und leidet unter einer orthopädischen Erkrankung. Sie arbeitet sehr gern mit Patienten und hat mit den Schichten keine Probleme. Allerdings fallen ihr gewisse Aufgaben immer schwerer, besonders das Umlagern von Patienten (schwer heben), aber auch das Bücken bereiten ihr zunehmend Probleme.

Mehrfach fällt sie deshalb krankheitsbedingt aus. Arztbesuche und entsprechende Therapien bringen keine Verbesserung.

Aufgrund der Fehlzeiten (mehr als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten), erhält Frau Muster ein Angebot zum BEM Informationsgespräch, das sie annimmt. Nach dem Informationsgespräch entscheidet sie sich für das BEM, anschließend wird sie zu einem BEM Erstgespräch von der BEM-Fallbegleitung eingeladen.
Hier werden ausführlich die Situation, die Beschwerden und Bedenken besprochen. Gemeinsam wird beschlossen, zuerst mit der Vorgesetzten zu sprechen, ob eine Aufgabenentlastung möglich ist. Frau Muster spricht selbst mit der Vorgesetzten, es wird eine Probephase eingeführt mit reduzierten Aufgaben, aber aufgrund des Personalmangels ist dies nur unzureichend möglich.

Die Beschwerden werden schlimmer, sodass eine OP unausweichlich ist. Die anschließende Rehabilitation hilft Frau Muster, ein gutes Bewegungslevel zu erreichen. Mit den bleibenden Einschränkungen lernt sie umzugehen, auch wenn es nicht mehr so wird, wie es einmal gewesen ist. Der Rehabilitationsbericht enthält Empfehlungen, was Frau Muster am Arbeitsplatz nicht mehr machen sollte. Daraus ergibt sich auch, dass das Arbeiten auf der Station nicht mehr möglich.

Während der ganzen Zeit hält Frau Muster die BEM Fallbegleitung auf dem Laufenden. Die zuständige Fallbegleiterin hilft kontinuierlich mit konstruktiven Hinweisen und Unterstützungsangeboten weiter. In einem weiteren BEM Gespräch wird überlegt, wie es für die Betroffene weitergehen kann, welche Qualifikationen hat sie, was könnte sie sich vorstellen, welche arbeitsvertraglichen Änderungen könnten auf sie zukommen.

Das Ergebnis ist, dass sich Frau Muster vorstellen kann in Zukunft in einer Ambulanz zu arbeiten. Auch hier müssen ihre Einschränkungen beachtet werden, sodass nicht jeder Fachbereich in Frage kommt. Zwei Arbeitsplatzerprobungen absolviert Frau Muster, für einen Bereich entscheidet sie sich und auch der Bereich entscheidet sich für sie. Sie muss zwar geringe finanzielle Einbußen hinnehmen, aber sie kommt besser zurecht und ist sehr froh, wieder arbeiten zu können.

Nach einer Beobachtungszeit von max. 8 Wochen findet ein BEM Abschlussgespräch statt und das BEM wird einvernehmlich und erfolgreich beendet.

Ein Mitarbeiter der Verwaltung, Herr Formular, war längere Zeit ausgefallen wegen eines Erschöpfungssyndroms und möchte nun wieder mit einer stufenweisen Wiedereingliederung (SWE) an den Arbeitsplatz zurückkehren. Er arbeitete in Vollzeit. Aufgrund der Erkrankung ist er nicht mehr so belastbar und auch sehr lärmempfindlich. Er entscheidet sich dafür, am BEM teilzunehmen, da er sich nicht sicher ist, wie er zurechtkommen wird. Im Erstgespräch mit der Fallbegleitung (es folgt nach dem Informationsgespräch mit einem frei gewählten BEM-Ansprechpartner) werden die Möglichkeiten der stufenweisen Wiedereingliederung besprochen sowie potentielle Maßnahmen, falls er Einschränkungen während dieser Zeit spürt.

Nachdem Herr Formular das Administrative mit seinem behandelnden Arzt, dem Personalsachbearbeiter und dem Vorgesetzten geklärt hat, beginnt er mit zwei Stunden pro Tag für zwei Wochen zu arbeiten. Sein individuelles SWE-Zeitmodell sieht vor, alle 2 Wochen um 2 Stunden die Arbeitszeit zu steigern, sodass er nach 6 Wochen die SWE beendet und in Vollzeit wieder einsteigt. Schnell merkt er, dass es ihm zu viel wird. Da er in einem Büro mit einer Kollegin sitzt, die viel telefonieren muss und das Büro wegen verschiedenster Gründe nicht ruhig gelegen ist (besonders Lärm von außen), bemerkt er schnell seine Belastungsgrenzen.

Noch läuft die Beobachtungsphase im BEM vor der Beendigung, sodass er sich an seine Fallbegleitung wendet. Im Gespräch werden Möglichkeiten wie in ein anderes Büro umziehen, Arbeitszeitreduzierung, Gehörschutz, Homeoffice etc. durchgesprochen. Herr Formular bespricht die Optionen mit seinem Vorgesetzten, der allerdings alle Möglichkeiten ablehnt.

Die BEM-Fallbegleitung schlägt daher eine Gesprächsrunde mit Herrn Formular, dem Vorgesetzten, einem Vertreter des Personalrats und der Fallbegleitung vor. Herr Formular stimmt dem zu. Das Ergebnis dieses Gesprächs ist eine befristete Arbeitszeitreduzierung auf 75% und zeitversetztes Arbeiten, damit Herr Formular auch zeitweise allein im Büro arbeiten kann. Außerdem kann er auch das Angebot des Homeoffice nutzen.

Herr Formular kommt damit gut zurecht, sodass nach der 8-wöchigen Beobachtungsphase das BEM mit einem Abschlussgespräch erfolgreich beendet wird.

Letzte Änderung: 05.09.2024 - Ansprechpartner: Webmaster