Frau Muster ist Gesundheits – und Krankenpflegerin und leidet unter einer orthopädischen Erkrankung. Sie arbeitet sehr gern mit Patienten und hat mit den Schichten keine Probleme. Allerdings fallen ihr gewisse Aufgaben immer schwerer, besonders das Umlagern von Patienten (schwer heben), aber auch das Bücken bereiten ihr zunehmend Probleme.
Mehrfach fällt sie deshalb krankheitsbedingt aus. Arztbesuche und entsprechende Therapien bringen keine Verbesserung.
Aufgrund der Fehlzeiten (mehr als 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten), erhält Frau Muster ein Angebot zum BEM Informationsgespräch, das sie annimmt. Nach dem Informationsgespräch entscheidet sie sich für das BEM, anschließend wird sie zu einem BEM Erstgespräch von der BEM-Fallbegleitung eingeladen.
Hier werden ausführlich die Situation, die Beschwerden und Bedenken besprochen. Gemeinsam wird beschlossen, zuerst mit der Vorgesetzten zu sprechen, ob eine Aufgabenentlastung möglich ist. Frau Muster spricht selbst mit der Vorgesetzten, es wird eine Probephase eingeführt mit reduzierten Aufgaben, aber aufgrund des Personalmangels ist dies nur unzureichend möglich.
Die Beschwerden werden schlimmer, sodass eine OP unausweichlich ist. Die anschließende Rehabilitation hilft Frau Muster, ein gutes Bewegungslevel zu erreichen. Mit den bleibenden Einschränkungen lernt sie umzugehen, auch wenn es nicht mehr so wird, wie es einmal gewesen ist. Der Rehabilitationsbericht enthält Empfehlungen, was Frau Muster am Arbeitsplatz nicht mehr machen sollte. Daraus ergibt sich auch, dass das Arbeiten auf der Station nicht mehr möglich.
Während der ganzen Zeit hält Frau Muster die BEM Fallbegleitung auf dem Laufenden. Die zuständige Fallbegleiterin hilft kontinuierlich mit konstruktiven Hinweisen und Unterstützungsangeboten weiter. In einem weiteren BEM Gespräch wird überlegt, wie es für die Betroffene weitergehen kann, welche Qualifikationen hat sie, was könnte sie sich vorstellen, welche arbeitsvertraglichen Änderungen könnten auf sie zukommen.
Das Ergebnis ist, dass sich Frau Muster vorstellen kann in Zukunft in einer Ambulanz zu arbeiten. Auch hier müssen ihre Einschränkungen beachtet werden, sodass nicht jeder Fachbereich in Frage kommt. Zwei Arbeitsplatzerprobungen absolviert Frau Muster, für einen Bereich entscheidet sie sich und auch der Bereich entscheidet sich für sie. Sie muss zwar geringe finanzielle Einbußen hinnehmen, aber sie kommt besser zurecht und ist sehr froh, wieder arbeiten zu können.
Nach einer Beobachtungszeit von max. 8 Wochen findet ein BEM Abschlussgespräch statt und das BEM wird einvernehmlich und erfolgreich beendet.