Ich möchte keine stufenweise Wiedereingliederung durchführen. Kann ich trotzdem an einem BEM-Verfahren teilnehmen?

Ich möchte keine stufenweise Wiedereingliederung durchführen. Kann ich trotzdem an einem BEM-Verfahren teilnehmen?

Ja, die stufenweise Wiedereingliederung ist eine mögliche Maßnahme innerhalb des BEM- Verfahrens. Gerne beraten wir Sie unabhängig davon auch zu anderen Angeboten innerhalb der betrieblichen Wiedereingliederung.

Letzte Änderung: 21.08.2024 - Ansprechpartner: Webmaster