Was bedeutet LTA?

Was bedeutet LTA?

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)

  • Arbeitgeber können Zuschüsse erhalten, damit sie Ihnen einen geeigneten Arbeitsplatz oder eine Probebeschäftigung anbieten.
  • Mit Arbeitsplatzausstattungen, Hilfsmitteln zur Berufsausübung, Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung können Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen werden.
  • Spezielle berufsvorbereitende Maßnahmen – zum Beispiel behinderungsbedingte Grundausbildungen oder individuelle betriebliche Qualifizierungen im Rahmen unterstützter Beschäftigung – sollen helfen, Ihre schulischen Grundkenntnisse aufzufrischen, Wissenslücken zu schließen oder berufsspezifisches Grundwissen zu vermitteln.
  • Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen sowie berufliche Anpassungen können Ihnen neue berufliche Perspektiven eröffnen. Sie erhalten freie Unterkunft und Verpflegung, wenn für die Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen Ihre Unterbringung außerhalb des eigenen oder elterlichen Haushalts notwendig ist.
  • Sollten Sie arbeitslos sein und sich selbstständig machen wollen, kann die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gefördert werden.
  • Für die Anschaffung eines behinderungsgerechten Kraftfahrzeugs können Sie einen Kostenzuschuss erhalten, wenn Sie wegen Ihrer Behinderung für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen sind. Neben den Kosten für behinderungsbedingt erforderliche Zusatzausstattungen können auch Zuschüsse für den Erwerb einer Fahrerlaubnis oder die Kosten einer notwendigen Beförderung erbracht werden.
  • Auf Wunsch vermittelt die Deutsche Rentenversicherung Kontakte zu örtlichen Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen.
  • Bei Bedarf schaltet die Rentenversicherung auch Integrationsfachdienste ein, die Sie beraten, unterstützen und auf geeignete Arbeitsplätze vermitteln. Diese Dienste informieren und beraten auch Arbeitgeber.

Letzte Änderung: 19.12.2024 - Ansprechpartner: Webmaster