Unfallversicherung
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Angebote grundsätzlich außerhalb Ihrer Arbeitszeit stattfinden und daher der Rechtsanspruch auf eine betriebliche Unfallversicherung entfällt.
Auch wenn Sie an Angeboten z. B. Gesundheitsscreenings, etc. während Ihrer regulären Arbeitszeit teilnehmen, ist die Teilnahme selbst nicht im Rahmen der Arbeitszeit unfallversichert.
Wir empfehlen Ihnen, ggf. eine private Unfallversicherung abzuschließen. Eine betriebliche Unfallabsicherung ist nicht möglich.