Kommen Einzelheiten des BEMs in meine Personalakte?

Kommen Einzelheiten des BEMs in meine Personalakte?

In Ihre Personalakte werden lediglich der Zeitpunkt des BEM-Angebots sowie Ihre Rückmeldung darauf aufgenommen. Weitere Unterlagen werden in eine von der Personalakte getrennte BEM-Akte aufgenommen. Diese verbleibt vertraulich bei der BEM-Fallbegleitung und wird drei Jahre nach Abschluss Ihres BEM vernichtet. Sie können die BEM-Akte bei Bedarf gern einsehen. Der Schutz sensibler Daten hat bei uns höchste Priorität. Die weitere Verwendung personenbezogener Daten, die im Rahmen des BEM erhoben wurden, benötigt Ihre Zustimmung. Eine Verwendung der Daten zu anderen Zwecken würde eine Zweckänderung darstellen, die ohne weitere Einwilligung unzulässig ist.

Letzte Änderung: 29.08.2025 - Ansprechpartner: Webmaster