Studentische Hilfskraft (m/w/d) – Allgemeinpflege (HIWI-Pool)
Schnuppere Klinikluft - sammle Erfahrungen - verdiene dazu.
Du studierst Medizin und möchtest praktische Erfahrungen im Klinikalltag sammeln, flexibel arbeiten - passend zu deinem Stundenplan - und dabei noch etwas Geld verdienen? Dann bist du bei uns genau richtig! Wir suchen DICH als studentische Hilfskraft (m/w/d) für unseren Allgemeinpflegepool.
Im Allgemeinpflegepool unterstützt du das Pflegepersonal in unterschiedlichen Fachbereichen und erhältst wertvolle Einblicke in den Krankenhausbetrieb - hautnah und direkt am Patienten. So wächst du nicht nur fachlich, sondern auch persönlich.
Gemeinsam anpacken. Gemeinsam lernen. Gemeinsam wachsen. Werde Teil unseres Team - wir freuen uns auf dich!
Spannende Einblicke in das Pflegedirektorat findest du hier.
Das bieten wir Dir:
- Einen spannenden Arbeitsplatz in einem Universitätsklinikum
- Leistungsgerechte Vergütung
- Betriebliche Gesundheitsförderung
Das bringst Du mit:
- Student (m/w/d) der Humanmedizin (ab 3. Semester) und geleistetes 8-wöchiges Krankenpflegepraktikum
- Bereitschaft zur Teilnahme am Schicht- und Wechseldienst sowie Wochenendarbeit (Mo.-So.)
Das sind Deine Aufgaben:
- Unterstützung der Pflegefachkräfte bei Pflegetätigkeiten hinsichtlich der Grund- und Behandlungspflege sowie im Service
Neugierig? Das Team und Meike Franke freuen sich auf Dich und Deine Bewerbung. Bei Fragen kannst Du Dich gerne bei ihr melden, unter der Tel.: 0391 - 67 13577 oder unter der E-Mailadresse: meike.franke@med.ovgu.de
Vergütung:
- Geringfügige Beschäftigung im Zuge studentischer Hilfskräfte (m/w/d)
Besetzung:
Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, und befristet für 1 Jahr zu besetzen.
Ihre Bewerbung:
Wir freuen uns bis zum 31.08.2025 auf Deine Bewerbung.
Hier online bewerben!
Per E-Mail:
bewerbung@med.ovgu.de - Betreff: 332-2025
Die Bewerbung von schwerbehinderten Menschen ist ausdrücklich erwünscht. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Das Einverständnis, dass die Gleichstellungsbeauftragte Einsicht in die Bewerbungsunterlagen nehmen kann, wird vorausgesetzt.