Betreuung

Betreuungsvereinbarung

Der Erfolg der Promotion hängt auch von der Qualität der fachlichen und persönlichen Betreuung während der Qualifikationsphase ab. Um von Beginn an eine gute Basis für diese Zeit der Zusammenarbeit zu haben, wird empfohlen, in einem ersten Gespräch mit der professoralen Betreuungsperson offene Fragen zu klären und konkrete Vereinbarungen, Rechte und Pflichten festzuhalten. Das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sieht eine verbindliche Betreuungsvereinbarung vor (HSG LSA §18(2))

Promotionsvereinbarung zum Dr. med.

Weitere Hinweise siehe Graduate Academy OvGU

Ombudswesen und Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

Letzte Änderung: 18.06.2025 - Ansprechpartner: Webmaster