Aufwendungsersatz

Ein Aufwendungsersatz dient der Erstattung tatsächlich entstandener Aufwendungen und ist grundsätzlich nicht steuerpflichtig, da keine Einkünfte erzielt werden.Eine Aufwandsentschädigung kann beispielsweise zum Ausgleich eines Verdienstausfalls oder für den entstandenen Zeitaufwand gezahlt werden. Übersteigt sie den tatsächlich entstandenen Aufwand, kann sie steuerrechtlich als Einkunft gelten und somit steuerpflichtig sein. Für bestimmte pauschale Aufwandsentschädigungen gelten steuerliche Freibeträge. Werden diese überschritten, sind die darüber hinausgehenden Beträge von der empfangenden Person zu versteuern. Hieraus kann sich auch die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ergeben.

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). (2026). Praxisleitfaden für Partizipation in der Forschungsförderung: Für das BMFTR und seine Projektträger. Praxisleitfaden für Partizipation in der Forschungsförderung

Letzte Änderung: 28.08.2026 - Ansprechpartner: Webmaster