Nachwuchspreise

Preise der Medizinischen Fakultät

Forschungspreis für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Die Medizinische Fakultät Magdeburg vergibt jährlich zwei Nachwuchsforschungspreise zu je 5.000 EURO in den Kategorien: „Klinische Forschung“ und „Biomedizinische Grundlagenforschung“. Die Anträge sind jeweils bis zum 30. November  (Ausschlussfrist) unter einzureichen. (Ausschreibung inkl. Informationen zur Antragsstellung)

 

Beste Doktorandin - bester Doktorand

Entsprechend der Ehrungsordnung §4 erfolgt auf Vorschlag der Kommission zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im November des jeweils laufenden Jahres die Vergabe des Dissertationspreises für den besten Doktoranden/ die beste Doktorandin der Fakultät durch die OVGU. Die Mindestanforderung an die Promovenden sind das Gesamtprädikat „summa cum laude“. Der Preis ist dotiert mit einem Geldbetrag in Höhe von 500 EURO. Eine Bewerbung bzw. Antragstellung ist nicht erforderlich.

 

Sonstige Preise

Doktorandenpreise bzw. Preise für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler werden häufig auch von Fachgesellschaften, Stiftungen und Vereinen vergeben, wie beispielsweise:

Deutscher Studienpreis der Körber-Stiftung

Der Wettbewerb richtet sich an Promovierte aller Fachrichtungen, die eine exzellente Dissertation von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung vorgelegt haben und ist mit bis zu 25.000 Euro dotiert.

Walter-Krienitz-Doktorandenpreis

Für die beste Dissertation auf dem Gebiet der Erforschung von Magen- und Tumorkrankheiten wird seit 2014 jährlich ein Preis vom „Walter-Krienitz-Verein zur Förderung der Medizin e.V.“ ausgeschrieben. Der Preis dient der Förderung des Erkenntnisfortschrittes in der Medizin sowie der Erinnerung an den Halberstädter Arzt Walter Krienitz, einem Wegbereiter der Magenbakteriologie, der bereits mehrere Jahrzehnte vor der anerkannten Entdeckung des Helicobacter pilory über spiralförmige Bakterien im Mageninhalt eines Patienten berichtete. Der Doktorandenpreis ist dotiert mit einem Geldbetrag in Höhe von 500 EURO.

Die Entscheidung über die Preisvergabe wird von der Kommission zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses getroffen. Berücksichtigt werden in der Regel nur abgeschlossene Arbeiten, die mindestens mit dem Prädikat „magna cum laude“ bewertet wurden. Eine Bewerbung bzw. Antragstellung ist nicht erforderlich.

Letzte Änderung: 01.11.2023 - Ansprechpartner: Webmaster