Bewerbungsverfahren

Nachdem wir eine offizielle Nominierungsmail Ihrer Heimatuniversität erhalten haben, lassen wir Ihnen alle für die Bewerbung relevanten Informationen per Mail zukommen.

Der Bewerbungszeitraum für Studien- und praktische Aufenthalte an der FME läuft vom 01. Mai bis 15. Juni.

Ihre Registrierung und Bewerbung findet vollständig online statt.
Ein Teil der Formulare liegt online auf dieser Seite vor, andere Unterlagen müssen Sie selbst hochladen.
Da einige Unterlagen von Ihrer Universität oder eines Arztes / einer Ärztin ausgestellt werden müssen, planen Sie bitte ausreichend Zeit ein.

Geforderte Unterlagen:

  1. Nachweis über Immunisierungen
    (Formular online - nur den Vordruck im Portal verwenden!)
  2. Englisch- oder deutschsprachige Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Universität
    (Formular online - nur den Vordruck im Portal verwenden!)
  3. Motivationsschreiben mit gewünschten Lerninhalten
  4. Empfehlungsschreiben einer Professorin/eines Professors Ihrer Universität
  5. Nachweis der Deutschkenntnisse
  6. Aktuelle Notenübersicht
  7. Kopie Ihres Passes
  8. Foto
  9. Nachweis einer für Deutschland gültigen Krankenversicherung /  Kopie der EHIC Karte

Bitte denken Sie daran, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, sich rechtzeitig - sofern nötig - um das Visum für die Einreise und um eine Unterkunft zu kümmern.
Wir empfehlen Ihnen, sich beim Studentenwerk für ein Wohnheimzimmer zu bewerben.
In den Semesterferien (Juli-  September und März - April) sind die Chancen gut, dort ein Zimmer zu bekommen.

 

WICHTIGER HINWEIS FÜR NICHT-EU-STAATSANGEHÖRIGE, DIE EIN PRAKTIKUM/EINE FAMULATUR AN DER MEDIZINISCHEN FAKULTÄT VERBRINGEN MÖCHTEN:

Nicht-EU-Staatsangehörige verpflichten sich zur Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels bzw. Visums, welches zwingend spätestens eine Woche vor Antritt des Aufenthalts im Geschäftsbereich Personal vorzulegen ist.
Alternativ ist eine von der jeweiligen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland schriftliche Mitteilung zur Befreiung der Aufenthaltstitelpflicht für den Zeitraum der Mobilität an der Medizinischen Fakultät vorzulegen.
Sollte der Aufenthaltstitel bzw. die Mitteilung zur Befreiung der Aufenthaltstitelpflicht nicht eine Woche vor Antritt des Aufenthalts im Geschäftsbereich Personal vorliegen, ist der Antritt des Aufenthalts nicht möglich.

Letzte Änderung: 21.11.2024 - Ansprechpartner: Webmaster