Auswahlkriterien
Die Vergabe freier Studienplätze erfolgt an deutsche und ausländische Bewerber:innen, die die für das angestrebte Fachsemester erforderlichen Studienzeiten nachweisen und über einen entsprechenden Ausbildungsstand verfügen. Der Ausbildungsstand wird durch Zeugnisse über abgelegte Prüfungen bzw. Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme an Kursen und Praktika nachgewiesen. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien des §9 Abs.2 HZulG LSA i.V.m. §17 Abs.2 HVVO LSA.
Bewerber:innen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung müssen ein Sprachzeugnis auf höchstem Niveau (DSH-3, TestDaF mind. 19 Punkte) beifügen.
Von allen Studienbewerber:innen werden ausreichende Deutschkenntnisse, die zum Studium an einer Hochschule befähigen (sprachliche Studierfähigkeit), verlangt. Von Studienbewerber:innen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, sind diese Kenntnisse durch Vorlage eines der folgenden Prüfungszeugnisse nachzuweisen: - Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF), mindestens 19 Punkte - Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), Stufe 3 (eine DSH ohne Stufung oder eine PNDS wird als DSH 2 gewertet) - Bei Absolventen des Studienkollegs muss das Fach Deutsch mit mind. 1,5 oder einer Mindestpunktzahl von 13 Notenpunkten bestanden sein (falls eine Befreiung vom Deutschkurs des Studienkollegs vorliegen sollte, muss eine DSH-3 bzw. TestDaF mit mind. 19 Punkten nachgewiesen werden). Ein zertifizierter Nachweis nach Satz 2 ist nicht erforderlich, wenn Studienbewerber:innen, die ihre Qualifikation für ein Studium nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, über eine ausreichende Schulbildung in Deutschland (mindestens zehn Jahre) verfügen.
Informationen für die Online-Bewerbung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich ONLINE!
Die Online-Bewerbung ist digital bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (WS: 15.07. / SoS: 15.01. des Jahres) abzugeben.
Bitte beachten Sie, dass in Falle von einer Zulassung bei der Immatrikulation amtlich beglaubigte Kopie von Ihren Abschlussdokumenten ggf. Übersetzungen gefordert werden.
Hinweis zum Bewerbungssemester
An der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg werden Studienanfänger im Studiengang HUMANMEDIZIN nur jeweils zum Wintersemester eines jeden Jahres aufgenommen. Der daraus resultierende Studienjahresrhythmus wirkt sich zulassungsrechtlich so aus, dass in diesem Studiengang zum Wintersemester nur Bewerber in das ungerade Fachsemester (3, 5, 7,...), zum Sommersemester nur Bewerber:innen in das gerade Fachsemester (2, 4, 6, ..) aufgenommen werden. Bewerber:innen, die nach ihrem bisherigen Studienfortschritt nicht diesem Rhythmus entsprechen, können nicht zugelassen werden.