Wie erfolgt die Vergabe der Studienplätze?

Die Vergabe der Studienplätze in Humanmedizin erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) für Bewerbende mit deutscher Staatsangehörigkeit und für folgende Gruppen:

  • Bildungsinländer (keine deutsche Staatsangehörigkeit, aber deutsches Abitur)
  • EU-Staatsangehörige
  • Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen
  • Nicht-EU-Staatsangehörige, die in Deutschland ein Erststudium abgeschlossen haben (Bewerbung für ein Zweitstudium)

 Die Bewerbungsunterlagen sind unter Berücksichtigung der gegebenen Bewerbungsfristen (bis 31.05. für Altabituriententen und bis 15.07. für Neuabiturienten) direkt bei der Stiftung für Hochschulzulassung einzureichen.

 

Im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens (AdH) und des Auswahlverfahrens für die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ, ehemalige Wartezeitquote) ist ein naturwissenschaftlicher Auswahltest (HAM-Nat) ein wesentliches Auswahlkriterium.

Letzte Änderung: 01.04.2025 - Ansprechpartner: Webmaster