Was ist das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)?
Die Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) für den Studiengang Medizin werden nach Ranglisten vergeben. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach Artikel 10 (4) des Staatsvertrages in 3 Unterquoten nach dieser Reihenfolge:
1. In der AdH 1-Quote werden 15% der ADH-Studienplätze vergeben. Die Rangliste wird aufgrund der Punktsumme gebildet, die sich aus folgenden Kriterien zusammensetzt:
- Note der Hochschulzugangsberechtigung
- besondere Vorbildungen
2. In der AdH 2-Quote werden 70% der ADH-Studienplätze vergeben. Die Rangliste wird aufgrund der Punktsumme gebildet, die sich aus folgenden Kriterien zusammensetzt:
- Note der Hochschulzugangsberechtigung
- Ergebnis des HAM-Nat
3. In der AdH 3-Quote werden 15% der ADH-Studienplätze vergeben. Die Rangliste wird aufgrund der Punktsumme gebildet, die sich aus folgenden Kriterien zusammensetzt:
- Note der Hochschulzugangsberechtigung
- Ergebnis des HAM-Nat
- Berufsausbildung
(2) Eine separate Bewerbung für einzelne Unterquoten ist nicht notwendig. Im Nachrückverfahren des AdH werden die Studienplätze in der ADH 2-Quote vergeben.