Studienplatztausch

Studienplatztausch

Ein Studienplatztausch vor Beginn des 1. Fachsemesters ist seit dem Wintersemester 20/21 nicht mehr möglich.

Voraussetzungen:

Der Studienplatztausch muss kapazitätsneutral erfolgen, d.h. beide Tauschpartner müssen zwingend im gleichen Studiengang und im gleichen Fachsemester an einer deutschen Universität ordentlich und endgültig immatrikuliert sein. Die bis zum Tausch erworbenen Leistungen müssen im Wesentlichen übereinstimmen.

Nach dem 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung werden die klinischen Fachsemester zugrunde gelegt.

Ausschlusskriterien:

Ein Studienplatztausch ist ausgeschlossen, wenn vom Tauschpartner eine Leistung endgültig nicht bestanden wurde. Weiteres bedarf der Einzellfallprüfung.

Für das Sommersemester ist der Antrag bis zum 15.03. einzureichen.

Für das Wintersemester ist der Antrag bis zum 15.09. einzureichen.

Es erfolgt eine Fristverlängerung für den Tausch nach dem Physikum: zum Sommersemester 30.03., zum Wintersemester 30.09.

*aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (inklusive Studienverlauf)

*aktuelle Leistungsübersicht nach der ÄApprO2002 (für die Vorklinik 2a, für die Klinik Anlage 2b) ggf. Physikumszeugnis oder eine vorläufige Bestätigung vom Landesprüfungsamt

*Unbedenklichkeitsbescheinigung

*Hochschulzugangsberechtigung

 

Wir behalten uns vor, weitere Dokumente abzufordern.

 

Letzte Änderung: 03.04.2025 - Ansprechpartner: Webmaster