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Medienfreiheitsgesetz (EMFA): Transparenz über staatliche Werbeausgaben an der Universitätsmedizin Magdeburg

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (European Media Freedom Act – EMFA) stärkt die Transparenz im Umgang mit staatlicher Werbung in der Europäischen Union. Öffentliche Einrichtungen wie Universitäten, Kliniken und Behörden sind verpflichtet, ihre Ausgaben für Werbung und Informationskampagnen jährlich offenzulegen.

Die Universitätsmedizin Magdeburg erfüllt diese gesetzliche Vorgabe und stellt auf dieser Seite transparent dar, welche Werbemaßnahmen und Aufträge im Berichtsjahr vergeben wurden.

 

Was regelt das Medienfreiheitsgesetz

Der EMFA (Verordnung (EU) 2024/1083) soll die Freiheit und Unabhängigkeit der Medien in Europa sichern. Ein zentraler Bestandteil ist die Verpflichtung öffentlicher Stellen, Ausgaben für staatliche Werbung elektronisch und benutzerfreundlich zu veröffentlichen. Damit soll nachvollziehbar sein, welche öffentlichen Mittel an Medienunternehmen oder Plattformen fließen.

 

Welche Informationen müssen veröffentlicht werden?

Gemäß Artikel 25 Absatz 2 EMFA veröffentlichen öffentliche Einrichtungen einmal jährlich folgende Informationen:

  • Art der Maßnahme: z. B. Printanzeige, Radio- oder TV-Spot, Online- oder Social-Media-Kampagne, Recruiting-Anzeige

  • Empfänger oder Auftragnehmer: Verlag, Sender, Agentur oder Plattform

  • Volumen der Ausgaben: Betrag in Euro

  • Zeitraum oder Jahr: Berichtsjahr der Maßnahme

Diese Veröffentlichungspflicht gilt für alle entgeltlichen Werbe- und Informationskampagnen, die über Mediendiensteanbieter oder Online-Plattformen laufen.

 

Was zählt als staatliche Werbung?

Als staatliche Werbung gelten alle bezahlten Kommunikationsmaßnahmen, die eine öffentliche Einrichtung bei einem Mediendienst beauftragt, z. B.:

  • Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften oder Online-Portalen

  • Radio- oder TV-Spots

  • Social-Media-Kampagnen (z. B. auf Facebook, Instagram, LinkedIn)

  • Recruiting-Anzeigen oder Imagekampagnen

  • Kooperationen, bei denen Dritte im Auftrag der Einrichtung Werbung schalten

Nicht dazu zählen:

  • Plakate, Flyer, Broschüren, Banner oder Fahrzeuge (klassische Außenwerbung)

  • interne Kommunikation oder PR ohne Entgelt

 

Wie setzt die Universitätsmedizin Magdeburg das um?

Die Universitätsmedizin Magdeburg veröffentlicht jährlich eine tabellarische Übersicht über alle relevanten Ausgaben für staatliche Werbung.
Die Daten werden in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen, Kliniken und Instituten erfasst, durch das Controlling geprüft und anschließend durch die Stabsstelle Kommunikation veröffentlicht.

Die Veröffentlichung erfolgt transparent, elektronisch und barrierefrei – gemäß den Anforderungen der EU-Verordnung.

 

Zur Übersicht der Werbeausgaben

 

 

Warum ist diese Veröffentlichung wichtig?

Mit dem EMFA soll sichergestellt werden, dass:

  • staatliche Werbung fair und nachvollziehbar vergeben wird,

  • keine politische Einflussnahme auf Medien erfolgt,

  • Bürgerinnen und Bürger Einblick in die Verwendung öffentlicher Mittel erhalten.

Damit leistet die Universitätsmedizin Magdeburg einen Beitrag zu Transparenz, Rechtskonformität und Vertrauen in die öffentliche Kommunikation.

 

 

Letzte Änderung: 19.11.2025 - Ansprechpartner: Webmaster